Hakbijl Glas
Chroomstraat 10 8211 AS Lelystad The Netherlands T: +31(0)320 23 71 71 F: +31(0)320 23 15 58 E: sales@hakbijl.nl |
LieferbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts Hakbijl B.V. mit Sitz in Lelystad an der Chroomstraat 10, am 4. März 1993 bei der Industrie- und Handelskammer (KvK) zu Lelystad unter der Nummer 93/034 hinterlegt. Artikel 1 *Anwendbarkeit dieser Bedingungen* Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts Hakbijl B.V., im Folgenden Hakbijl genannt, und dem Vertragspartner, worauf Hakbijl diese Bedingungen als anwendbar erklärt hat, insofern beide Parteien nicht ausdrücklich in Schriftform von diesen Bedingungen abweichen. Artikel 2* Offerten* Die von Hakbijl gemachten Offerten sind unverbindlich und gelten für einen Zeitraum von dreißig Tagen, sofern nichts anderes angegeben, und unter der Bedingung, dass die zu liefernden Sachen nicht ausverkauft und vorrätig sind. Artikel 3 *Lieferung* a. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager. b. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gekauften Sachen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an welchem ihm diese gemäß Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Vertragspartner die Abnahme oder bleibt er mit der Verschaffung von für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen in Verzug, so werden die Sachen auf Gefahr des Vertragspartners gelagert. Der Vertragspartner ist in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten, wozu auf jeden Fall die Lagerkosten gehören, geschuldet. Artikel 4 *Lieferfrist* Eine vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als Verwirkungsfrist, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Bei nicht fristgemäßer Lieferung hat der Vertragspartner Hakbijl daher schriftlich in Verzug zu setzen. Als höhere Gewalt aufseiten von Hakbijl als Ursache einer nicht fristgemäßen Lieferung gelten alle Bedingungen, die nach billigem Ermessen als einer fristgemäßen Lieferung im Wege stehend anzusehen sind. Als höhere Gewalt gilt insbesondere die unterlassene oder nicht fristgemäße Lieferung eines oder mehrerer Lieferanten an Hakbijl, oder wenn die von diesen Lieferanten verkauften Sachen Hakbijl nicht oder nicht fristgemäß erreichen. In diesen Fällen hat Hakbijl die Wahl, entweder die Lieferung bis zu einem dem Vertragspartner anzugebenden Zeitpunkt auszusetzen oder den Vertrag zu lösen. Der Vertragspartner ist, außer im Falle von höherer Gewalt, nur dann berechtigt, die Lösung des Vertrags zu fordern, wenn Hakbijl nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist und der in einer schriftlichen Mahnung gesetzten, angemessenen Frist zur Erfüllung noch immer in Verzug ist und die Leistungsstörung nicht von besonderer Art oder als geringfügig zu betrachten ist. Eine Überschreitung der Lieferfrist durch welche Ursache auch immer bewirkt für den Vertragspartner kein Recht auf Schadenersatz oder auf Nichterfüllung irgendeiner sich für ihn aus dem Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag ergebenden Pflicht. Sollte Hakbijl dennoch wegen einer Überschreitung der Lieferfrist als haftbar erachtet werden, dann kann der Vertragspartner, wenn er durch die Überschreitung einen Schaden erlitten hat, einen Schadenersatz von höchstens einem halben Prozent des Rechnungsbetrags für jede volle Woche, mit der die Lieferfrist überschritten worden ist, bis zu einem Höchstsatz von fünf Prozent fordern. Artikel 5 *Änderung der zu liefernden Sachen* Hakbijl ist berechtigt, Sachen zu liefern, die von den Vereinbarungen abweichen, sofern es Änderungen der zu liefernden Sachen, der Verpackung oder der dazugehörigen Dokumentation, die erforderlich sind, um anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu genügen, oder geringe Änderungen der Sachen, die einer Verbesserung gleichkommen, betrifft. Artikel 6 *Beendigung des Vertrages* a. Die Forderungen von Hakbijl an den Vertragspartner sind in den folgenden Fällen unverzüglich fällig: - sofern Hakbijl nach Vertragsschluss Bedingungen zur Kenntnis gelangen, die Hakbijl einen berechtigten Grund zu der Befürchtung, dass der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkommen wird, geben; - sofern Hakbijl den Vertragspartner bei Vertragsschluss um die Leistung einer Sicherheit ersucht hat und sofern diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist. In den genannten Fällen ist Hakbijl berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, beides unbeschadet des Rechts von Hakbijl auf Forderung von Schadenersatz. Artikel 7 *Eigentumsvorbehalt* a. Die von Hakbijl gelieferten Sachen bleiben im Eigentum von Hakbijl, bis der Vertragspartner allen hierunter folgenden Pflichten kraft aller mit Hakbijl geschlossener Kaufverträge genügt hat: - die Gegenleistung(en) in Bezug auf gelieferte oder zu liefernde Sachen selbst; - eventuelle Forderungen aufgrund der Nichterfüllung durch den Vertragspartner von Kaufverträgen oder einem Kaufvertrag. Artikel 8 *Mängel, Fristen für Rügen, Reklamationen* a. Der Vertragspartner hat die gekauften Sachen bei der Lieferung zu inspizieren. Hierbei hat der Vertragspartner zu überprüfen, ob das Gelieferte dem Vertrag entspricht, nämlich: - ob die richtigen Sachen geliefert wurden; - ob die Anzahl der gelieferten Sachen vereinbarungsgemäß ist; - ob die gelieferten Sachen den vereinbarten Qualitätsanforderungen oder, wenn diese fehlen, den Anforderungen, die für eine normale Nutzung und/oder für normale Handelszwecke gestellt werden können, genügen. Artikel 9 *Preiserhöhung* Hat Hakbijl mit einem Vertragspartner einen bestimmten Preis vereinbart, so ist Hakbijl dennoch zu einer Erhöhung des Preises berechtigt. Hakbijl kann den bei der Lieferung geltenden Preis gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste in Rechnung stellen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als fünfzehn Prozent, so hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu lösen. Artikel 10 *Bezahlung* a. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Bezahlung innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen: - mittels eines gesetzlichen Zahlungsmittels in der Geschäftsstelle von Hakbijl; - durch Überweisung des fälligen Betrags auf das Konto mit der Nummer 59.33.27.888 bei der ABN AMRO Bank oder auf das Postbankkonto mit der Nummer 306657 auf den Namen der »Besloten Vennootschap Hakbijl B.V.« zu Lelystad unter Angabe der *Debitorennummer, Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums.* Nach dreißig Tagen ab Rechnungsdatum ist der Vertragspartner in Verzug. Der Vertragspartner ist ab dem Moment, da er in Verzug ist, über den fälligen Betrag Zinsen in Höhe der zum Rechnungsdatum geltenden gesetzlichen Zinsen zuzüglich zwei Prozent geschuldet. Artikel 11 *Verpackung* Der Vertragspartner ist verpflichtet, Leihverpackungen, wozu Einweg-Paletten gehören, innerhalb von dreißig Tagen leer und in unbeschädigtem Zustand an Hakbijl zurückzugeben. Kommt der Vertragspartner seinen Pflichten in Bezug auf Verpackungen nicht nach, so gehen alle sich hieraus ergebenden Kosten auf seine Rechnung. Diese Kosten bestehen unter anderem aus den sich aus der zu späten Rückgabe ergebenden Kosten sowie den Kosten von Ersatz, Ausbesserung oder Reinigung. Artikel 12 *Krediteinschränkung* Hakbijl ist berechtigt, einen Zuschlag für Krediteinschränkung in Höhe von zwei Prozent in Rechnung zu stellen, der bei einer Bezahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum nicht geschuldet ist. Artikel 13 *Inkassokosten* Unterlässt der Vertragspartner die Erfüllung einer oder mehrerer seiner Pflichten oder ist er damit in Verzug, so gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung der außergerichtlichen Befriedigung auf die Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist auf jeden Fall geschuldet: über die ersten EUR 2.950,-: 15 % Weist Hakbijl nach, höhere Kosten gemacht zu haben, die angemessenerweise erforderlich waren, so kommen auch diese für eine Aufwandsentschädigung in Betracht. Artikel 14 *Haftung* Hakbijl haftet nicht für von dem Vertragspartner mittel- oder unmittelbar erlittenen Schaden gleich welcher Art. Hakbijl ist zu keinem Ersatz von Schäden verpflichtet, die bei der oder durch die Nutzung des Gelieferten oder durch dessen Unbrauchbarkeit für den Zweck, zu dem es der Vertragspartner angeschafft hat, entstanden sind. Mit der Empfangnahme des Gelieferten durch den oder im Namen des Vertragspartner schützt dieser Hakbijl vor allen eventuellen Ansprüchen des Vertragspartners und/oder Dritten auf Bezahlung eines Schadenersatzes, gleichgültig, ob der Schaden infolge eines Herstellungsfehlers oder durch andere Ursachen entstanden ist. Sollte Hakbijl dennoch gegenüber dem Vertragspartner als haftbar erachtet werden, dann kann der Vertragspartner Schadenersatz maximal in Höhe des Rechnungsbetrags für das von Hakbijl dem Vertragspartner Gelieferten, aufgrund dessen die Haftpflicht entstanden ist, fordern. Artikel 15 *Schlichtung von Streitigkeiten* Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften über die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jede Streitigkeit zwischen Hakbijl und dem Vertragspartner dem Arrondissementsgericht zu Zwolle, insofern dieses zuständig ist, vorgelegt. Hakbijl bleibt jedoch berechtigt, den Vertragspartner vor das von Gesetzes wegen oder aufgrund internationaler Verträge zuständige Gericht vorzuladen. Artikel 16 *Maßgebendes Recht* Alle Verträge zwischen Hakbijl und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Niederlande. |
Lieferbedingungen
|



